Hallo liebe Wagenbauer,

nach einem heutigen Gespräch mit dem für uns zuständigen TÜV-Sachverständigen, Herrn Andre Wencker vom TÜV Nord, haben wir von Ihm ein paar grundsätzliche Anforderungen an die Wagen mitgeteilt bekommen, die wir euch hiermit vorab zur Info weiterleiten.

Grundsätzlich müssen alle Wagenbauer selbständig einen Termin bzgl. des benötigten Gutachtens mit dem TÜV bzw. mit Herrn Wencker vereinbaren. Er bietet dann eine Vorab-Besichtigung des Wagens an und gibt wichtige Hinweise, was an euren Wagen ggfs. noch geändert werden muss, damit das TÜV-Gutachten erteilt werden kann. Nach Erteilung ist das Gutachten dann 3 Jahre gültig. Grundsätzlich muss auch bei der Vorab-Besichtigung der jeweils eingesetzte Trecker ebenfalls da sein, um die notwendigen Bremsen-Tests durchführen zu können.

Das TÜV-Gutachten muss für alle Wagen -unabhängig von der Größe- vorliegen, auf denen Personen befördert werden! Dies wird vor dem Umzug von der Polizei und der Stadt Hörstel kontrolliert, daher bitte auch auf dem Umzug entsprechend mitführen!!!

Einen Termin könnt Ihr direkt mit Herrn Wencker vereinbaren; er hat uns dafür seine Handy-Nummer mitgeteilt: 0160 / 888 38 78. Diese Woche ist er jedoch nur per SMS zu erreichen, da er über Tag an einer Fortbildung teilnimmt. Wenn ihr Ihm eine SMS schickt ruft er dann auf jeden Fall zurück!!!

Folgende, grundsätzliche Info´s bzw. Anforderungen konnten wir bei dem Termin schonmal mitschreiben, natürlich ohne Gewähr für den Einzelfall!!! (wir sind schließlich auch keine Ingenieure!)

1.) Auch wenn für euren Wagen keine Betriebserlaubnis bzw. keine Papiere mehr vorhanden ist / sind, ist dies noch kein KO-Kriterium. Es besteht die Möglichkeit, den Wagen dann mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h trotzdem zu benutzen. Ein Typenschild mit Fahrgestell-Nr. und Tragfähigkeit des Anhängers muss aber irgendwo an dem Hänger vorhanden sein! Zusätzlich wird dann ein Wiegeschein des leeren Anhängers zur Bestimmung des Leergewichtes bzw. der max. Zuladung notwendig (z. B. von einer LKW-Waage o. ä.).

Umbauten an den Rahmen (Verlängerung / Verbreiterung) sind grundsätzlich möglich, sofern diese stabil genug sind und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Jedoch dürfen so vergrößerte Wagen mit maximal 6 km/h bewegt werden.

2.) Die Reifen müssen für den Anhänger passend sein und die notwendige Tragfähigkeit aufweisen. Des weiteren müssen diese eine Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen und dürfen nicht porös sein.

3.) Der Einschlagwinkel der Deichsel bzw. Zugvorrichtung darf max. 60 Grad betragen und muss ggfs. durch Anbauten auf diesen Winkel begrenzt werden.

4.) Es muss eine funktionierende Lichtanlage - bestehend aus Fahr-, Brems- und Blinklicht sowie 3-eckigen Rückstrahlern am Wagen vorhanden sein.

5.) Ab einer Breite von 2,75 m müssen rot-weiße Warntafeln angebracht werden, die die Überbreite kenntlich machen

6.) Ab einer Breite von 3,00 m müssen zusätzlich zu den Warntafeln gelbe Rundumleuchten (Warnleuchten) vorhanden sein.

7.) Die Brüstungen der Wagen müssen stabil sein und eine Höhe von mindesten 100 cm haben. Haltemöglichkeiten für die mitfahrenden Personen müssen vorhanden sein.

8.) Die (Auflauf)-Bremsen müssen funktionieren und die in dem Merkblatt angegebenen Bremswege eingehalten werden können. Hierzu wird ein entsprechender Fahrtest gemacht.

9.) Sofern eure Wagen keine Feststellbremse haben, müssen zwei Unterleg-Keile mitgeführt werden. Sofern eine vorhanden ist, muss diese natürlich auch funktionieren.

10.) Das Zugfahrzeug sollte eine Breite von max. 3 m (incl. Verkleidung) haben, ansonsten wird auch für das Zugfahrzeug ein Gutachten notwendig.

Sofern noch weitere Fragen bestehen, bitten wir diese direkt mit dem Sachverständigen abzuklären. Wir stehen euch natürlich auch weiterhin für Fragen jederzeit zur Verfügung, möchten jedoch um Verständnis dafür bitten, dass wir keine Detail-Fragen zu den TÜV-Anforderungen nach dem Motto "Geht das?" oder "Kann man das so hinbiegen?" beantworten können, da wir hier nicht die Entscheidungsgewalt haben.

Wir hoffen, euch hiermit erstmal weitere, nützliche Info´s geben zu können und wünschen euch viel Erfolg bei der Wagenbauerei und der notwendigen Abnahme.
Gern könnt ihr uns auch eure Erfahrungen und Erfolgsmeldungen bzgl. der TÜV-Abnahme mitteilen, damit wir das ganze auch ein wenig einschätzen können.

Wagenanmeldung bei Timo Westermann telefonisch unter 0175-2431511 oder Torben Streibel 0160-99198473 oder via email an wagenanmeldung@c-v-h.de

Hier findet Ihr Informationen zu:

  • Betriebserlaubnis
  • Reifen
  • Einschlagwinkel
  • Lichtanlage
  • Breiten
  • Brüstung
  • Bremsen

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